Landgut Riegerbauer – Seminarhotel & Landgut | St. Johann bei Herberstein, Österreich

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Seminarräumen, Unterkunft, Verpflegung und Teambuilding-Aktivitäten sowie sonstigen Leistungen des Landguts Riegerbauer in St. Johann bei Herberstein, Österreich.

Vertragspartner ist die:
Allmer GmbH & Co KG
8222 Feistritztal, St. Johann bei Herberstein 12
ATU53820003
(im Folgenden: „Landgut Riegerbauer“ oder „wir“).

Die AGB gelten gegenüber Unternehmen (§ 1 UGB) sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich unterschiedliche Regelungen getroffen werden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Vertragsabschluss und Buchung

Buchungsanfragen können schriftlich (per E-Mail, Brief) oder mündlich (telefonisch, persönlich) gestellt werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.

Bei Buchungen durch Unternehmen gilt die anfragende natürliche Person als bevollmächtigte Vertreterin des Unternehmens und haftet persönlich für die Richtigkeit aller übermittelten Angaben.

Änderungen der Buchung (Teilnehmerzahl, Leistungsumfang, Datum) bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und können zu einer Anpassung des Preises führen.

§ 3 Leistungen

3.1 Seminarräume

Das Landgut Riegerbauer stellt Seminarräume in der vereinbarten Ausstattung zur Verfügung. Die technische Grundausstattung (Beamer/Leinwand, Flipchart, Moderationskoffer) ist – sofern nicht anders vereinbart – im Mietpreis enthalten.

Sonderwünsche bezüglich Bestuhlung, Raumaufteilung oder zusätzlicher Technik sind bei Buchung anzugeben und werden nach Verfügbarkeit berücksichtigt.

3.2 Übernachtung

Zimmerbezug ist in der Regel ab 15:00 Uhr möglich. Das Zimmer ist spätestens um 11:00 Uhr des Abreisetages zu räumen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ein „Late-Checkout“ ist nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis möglich.

3.3 Verpflegung

Der vereinbarte Verpflegungsumfang (z. B. Halbpension, Vollpension, Pauschalen) wird gemäß Buchungsbestätigung erbracht. Diätetische Sonderwünsche und Lebensmittelallergien sind spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Wir bemühen uns um eine entsprechende Berücksichtigung, übernehmen jedoch keine Gewähr für eine vollständige Allergenfreiheit bei nachträglichen Angaben.

3.4 Teambuilding-Aktivitäten

Teambuilding-Programme werden nach vorheriger Buchung und Verfügbarkeit angeboten. Art, Umfang und Ort der Aktivitäten werden in der Buchungsbestätigung festgelegt. Das Landgut Riegerbauer behält sich das Recht vor, einzelne Aktivitäten aus witterungs- oder sicherheitstechnischen Gründen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen, wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Zahlungsbedingungen:

  • Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungslegung

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe (§ 456 UGB für Unternehmer, 4 % p. a. für Verbraucher) zu verrechnen.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

5.1 Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail oder Brief) an das Landgut Riegerbauer zu richten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
  • Von 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des vereinbarten Gesamtbetrages
  • Von 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des vereinbarten Gesamtbetrages
  • Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen (No-Show): 90 % des vereinbarten Gesamtbetrages

Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstaltungsausfallversicherung.

5.2 Rücktritt durch das Landgut Riegerbauer

Das Landgut Riegerbauer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn:

  • höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Leistungserbringung unmöglich machen,
  • die Veranstaltung die Sicherheit von Gästen oder Personal gefährden würde,
  • der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten (z. B. Zahlungspflichten) trotz Mahnung nicht erfüllt.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Landgut Riegerbauer werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht, sofern kein Verschulden unsererseits vorliegt.

§ 6 Teilnehmerzahlen

Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bekannt zu geben. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl nach diesem Zeitpunkt behalten wir uns vor, die ursprünglich vereinbarte Pauschale in Rechnung zu stellen.

Erhöhungen der Teilnehmerzahl sind nach Verfügbarkeit möglich und werden entsprechend zusätzlich verrechnet.

§ 7 Hausordnung und Nutzungspflichten

Die Gäste sind verpflichtet, das Landgut Riegerbauer und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch die Gäste oder deren Begleitpersonen verursacht werden, sind unverzüglich zu melden und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
  • Haustiere sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
  • In den Innenräumen kann ohne zeitliche Begrenzung gefeiert werden.
  • Im Innenhof und im Garten gilt ab 22:00 Uhr Nachtruhe – aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und unsere Zimmergäste sowie in Entsprechung der steiermärkischen Bestimmungen für Gastgewerbebetriebe.
  • Ist das Haus exklusiv reserviert, ist die Nutzung des Innenhofs auch nach 22:00 Uhr möglich, jedoch ohne laute Musik.
  • Eigene Musik- und Tontechnik sowie externe Catering-Dienstleister bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 8 Haftung

Das Landgut Riegerbauer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Für mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge und Wertgegenstände der Gäste übernehmen wir keine Haftung, sofern keine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung getroffen wurde. Die Benützung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) unberührt.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, welche auf unserer Website und auf Anfrage zur Verfügung steht.

§ 10 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt entbindet die jeweilige Partei von ihrer Leistungspflicht für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, behördliche Verfügungen sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

Beide Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt:

  • Gegenüber Unternehmern: Das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Landguts Riegerbauer ist ausschließlich zuständig.
  • Gegenüber Verbrauchern: Es gilt § 14 KSchG; der Gerichtsstand richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers. Für Verbraucher besteht die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung über die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at).

§ 12 Salvatorische Klausel und Änderungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Das Landgut Riegerbauer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits bestätigte Buchungen gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültigen Fassung.

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